Frauen in geistlichen Ämtern - späte Frucht der Reformation

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Werbung für die Ausstellung "Pionierinnen im Pfarramt" in Krefeld. Von links: Katrin Meinhard, Anne Wellmann, Jutta Weigler, Ines Siebenkotten und Daniela Büscher-Bruch / Foto: Bettina Furchheim

Dreh- und Angelpunkt aller Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen in protestantischen Kirchen bleibt die Erkenntnis vom Priestertum aller Getauften, das die Freiheit zur eigenverantwortlichen Weitergabe des Evangeliums in allen Bezügen begründet. Der Rückbezug auf die Schrift als allein maßgeblicher Autorität, das reformatorische sola scriptura, eröffnet den Weg zu einer langen Reihe fruchtbarer Bibelauslegungen, die in unserer Zeit kontextuelle, befreiungstheologische, feministische Züge tragen. Auf lange Sicht schuf die Demokratisierung der Bildung die Voraussetzungen für die gleiche Teilhabe von Frauen an Bildung, Arbeit und Ressourcen. Schließlich hält der Gedanke, dass die Kirche eine immer zu reformierende Größe sei, die Reformation in Bewegung und fordert Frauen und Männer jeder Zeit auf, ihre Impulse zur reformatorischen Bewegung beizutragen.

Schon in der Reformationszeit hat die Flugschriftenautorin Argula von Grumbach einen öffentlichen Disput mit den Universitätstheologen in Ingolstadt begonnen. Inspiriert von Luthers Schriften hat sie sich eigenständig in die religiösen Auseinandersetzungen der Zeit eingebracht.

Aber erst im 20. Jahrhundert konnten Frauen gleichberechtigt an den Universitäten studieren und den Weg ins Pfarramt antreten. Vorreiterinnen für die gleichberechtigte Teilhabe am geistlichen Amt waren eine kleine Gruppe von Theologinnen um Carola Barth, Annemarie Rübens und Ina Gschlössl, die ekklesiologische und amtstheologische Gründe für die volle Gleichstellung anführten.

Ina Gschlössl und Annemarie Rübens argumentieren 1930 in der Zeitschrift „Die Christliche Welt“ für die volle Gleichstellung der Frau im geistlichen Amt
„Von dem „Amt der Vikarin“, das die Kirchenbehörde festgelegt zu haben glaubt, bleibt bei näherer Betrachtung nichts übrig als gelegentliche Vertretung und dauernde Kleinarbeit und Gehilfentätigkeit unter Leitung des verantwortlichen Theologen. … Um zu dieser Arbeit zu gelangen, haben wir nicht Theologie studiert! Es ist doch ein hinlänglich bekanntes Gesetz allen geistlichen Lebens, dass Geistiges sich nur in Freiheit, das heißt für den Theologen nach Ermessen des in Gott gebundenen Gewissens gestalten lässt.“

In den Gliedkirchen der EKD vollzog sich die Aufhebung aller Einschränkungen für Frauen im geistlichen Amt unterschiedlich schnell. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden in der Ev. Kirche im Rheinland sukzessive die Einschränkungen für die Vikarinnen aufgehoben bis 1975 das neue Pfarrdienstgesetz gleiche Bedingungen für Männer wie Frauen schuf – etwa 450 Jahre nachdem Martin Luther erkannte: „darumb sind alle christenman pfaffen, alle weiber pfeffin“.

  • 15.8.2016
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